Unsere Beratung

Labyrinth stellt im Rahmen von § 80 Abs. 3 und § 111 Betriebsverfassungsgesetz (entsprechende §§ der Personalvertretungsgesetze und der Mitarbeitervertretungsgesetze) Sachverständige für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen zur Verfügung oder berät Betriebsräte als Beisitzer in Einigungsstellenverfahren nach § 76 BetrVG.

  • Wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, komplexe betriebliche Veränderungen einzuschätzen, langfristige Unternehmensplanung zu hinterfragen und zu gestalten.
  • Wir helfen Ihnen unübersichtliche Situationen und schwierige Unterlagen zu beurteilen.
  • Wir beschaffen Ihnen Hintergrundmaterial
  • Wir verdeutlichen Ihnen mögliche Folgen und Probleme für die Beschäftigten und das Unternehmen.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung von Handlungsstrategien.
  • Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen mögliche Gestaltungsansätze und Entwürfe von Betriebsvereinbarungen oder Dienstvereinbarungen.
  • Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei den Verhandlungen zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen.

Ziel der Beratung sollte die positive Gestaltung im Sinne aller Beteiligten sein. Häufig gelingt es uns den Arbeitgeber mit einzubeziehen, sodass gemeinsame Projekte im Interesse der Arbeitnehmer und des Betriebes möglich sind.

Sie als Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung sollten Ihr Recht auf kompetente fachliche Beratung nutzen. Die Unternehmen holen sich über Unternehmensberatungen externen Rat. Gleiches Recht gilt auch für Arbeitnehmervertreter. Daher gibt es die entsprechenden Paragraphen in den entsprechenden Gesetzen.

Arbeitnehmerorientierte Betriebsratsberatung entlastet den Betriebsrat, den Personalrat und die Mitarbeitervertretung zeitlich und inhaltlich.